Auszahlungsquote beim BAföG: Wie viele Studenten beziehen wirklich BAföG?

BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Definition ist eine staatliche Sozialleistung, die es Menschen ermöglichen soll, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen und sozialen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Interessen und Fähigkeiten nachkommt. Im Folgenden erklären wir, wie hoch die Auszahlungsquote beim BAföG ist und wie viele Studentinnen und Studenten es tatsächlich beziehen.

Kurze Geschichte des BAföG – 1971 bis heute

Im Jahre 2021 wurde das BAföG 50 Jahre alt. Zu Beginn dieser Leistung war es ein voller Erfolg. Allerdings wird diese Förderung heutzutage nur noch von wenigen Menschen genutzt. Im Jahre 1973 bezogen immerhin 47 % aller Studierenden in Deutschland BAföG. Stand August 2021 sind es nur noch 11 % der Studentinnen und Studenten, die diese Förderung erhalten. Obendrein studierten im Jahr 2000 drei Millionen Menschen, früher waren es nur 2 Millionen. Dabei wuchs die Zahl der Geförderten jedoch nicht an. 2017 bezogen noch rund 18 % der Studierenden BAföG, da war die Gesamtbasis 2.8 Millionen. Während dort die Auszahlungsquote nur bei 18 % der rund 2,8 Millionen Studenten in Deutschland liegt, liegt die Auszahlungsquote in diversen Casinos auf besteonlinecasinos.com bei fast 100%.

Warum beziehen immer weniger Menschen BAföG?

Immer weniger Studentinnen und Studenten, die Anspruch auf BAföG nach dem Gesetz haben, entscheiden sich dazu, es gar nicht in Anspruch zu nehmen. Auch wenn sie berechtigt sind, stellen sie gar nicht erst den Antrag. Ein Grund dafür ist wohl, dass besonders junge Menschen Angst vor Schulden haben. Einige wissen auch, dass das Einkommen der Eltern zu hoch ist und sie eventuell nur eine partielle Förderung erwarten können, wenn der Antrag durch ist.

Seit 1974 muss nämlich nach dem Studium Geld zurückgezahlt werden, dass man als BAföG erhält. Der Betrag ist zwar auf um die 10.000 € gedeckelt, jedoch ist das trotzdem für viele eine erschreckende Summe. Wer möchte schon sein junges Leben mit Schulden beginnen. Alternativ jobben die Menschen lieber und finanzieren sich das Studium auf diese Weise, wenn die Eltern nicht viel helfen können. Der Bund gibt im Jahr trotzdem rund 3 Milliarden Euro für BAföG-Zahlungen aus.

Es fehlen Programme, die jungen Menschen nach dem Abitur Mut machen, BAföG zu beantragen. Es hilft, wenn ein Familienmitglied, Bruder oder Schwester, schon BAföG bekommt oder bekommen hat. Einige ehrenamtliche Stellen versuchen, schon Schülerinnen oder Schüler über das Förderungsprogramm zu informieren, während sie noch auf der Schule sind. Diese Motivation ist sehr wichtig, denn die heruntergehende Förderquote ist für Deutschland ein Problem.

Ein weiterer Grund für weniger Anträge ist die Schwierigkeit des Antrags selbst. Lange Formulare und oft nicht klare Fragen schrecken viele schon beim ersten Versuch ab. Ist der Vertrag dann erst einmal ausgefüllt, gibt es lange Wartezeiten. Diese Einstiegshürden sollten verbessert werden, damit sich mehr Studentinnen und Studenten trauen, den Antrag zu stellen und dann die Möglichkeit haben, ein Studium zu absolvieren, auch wenn sie aus einem Elternhaus kommen, das sich die Förderung nicht selber leisten kann.

Wer bekommt BAföG?

Jeder, der an einer Höheren Fachschule, einer Hochschule oder an einer Akademie studiert, eine beruflich qualifizierende Schule oder eine weiterführende allgemeinbildende Schule besucht, kann BAföG erhalten. Ebenso qualifizieren sich Studierende von anerkannten Fernunterrichtslehrgängen, die auf die Abschlüsse vorbereiten und sogar Praktika, die auf den Besuch der Ausbildungsstätten vorbereiten oder gemacht werden müssen.

Die BAföG-Förderung ist zuallererst an die Bedürftigkeit gebunden. Diese Voraussetzung wird untersucht, indem festgestellt wird, ob die Person bedürftig ist, was sich nach ihrem Vermögen und Einkommen und dem der Eltern oder Ehe- oder Lebenspartnern richtet. Zusätzlich sind Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus, der Nachweis einer Zwischenprüfung, das Alter, die Förderungshöchstdauer und ein bisher geordneter Studienverlauf ausschlaggebend.

Die Altersgrenze ist im Allgemeinen 30 Jahre. Das bedeutet, dass die Person bis die Ausbildung begonnen wird, 30 sein muss, um gefördert werden zu können. Bei einem Masterstudium liegt die Altersgrenze bei 35 Jahren. Ausländische Staatsangehörige mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung in Deutschland, die eine Bleibeperspektive auf Dauer vorzeigen können, können ebenso BAföG erhalten.

Für wie lange gibt es BAföG?

BAföG gibt es ab Aufnahme des Studiums oder der Ausbildung oder ab dem Anfang des Antragsmonats. Die Förderung wird nach der bestandenen Abschlussprüfung, einem Abbruch der Ausbildung oder nachdem die Förderungsdauer erreicht ist, beendet. Wer sich nun fragt, was die Förderungshöchstdauer ist, diese ist für Studentinnen und Studenten an einer Hochschule nach der Regelstudienzeit festgelegt. Wenn das Ergebnis der abgeschlossenen Ausbildung bekannt gegeben wird, gilt diese als beendet und die BAföG-Förderung endet dann spätestens zwei Monate nach der letzten Prüfung.

Es gibt auch Ausnahmen bei Verzögerungen der Person aufgrund Schwangerschaft, Behinderung, Erziehung von Kindern bis zu 14 Jahren, Pflege eines nahen Angehörigen (mit Pflegestufe 3), etc. Dann kann die Förderzeit des BAföG für eine gewisse Zeit verlängert werden. Auch das Durchfallen bei der ersten Abschlussprüfung und eventuelle andere schwerwiegende Gründen können zur Verlängerung der Förderzeit führen.

Gibt es BAfög fürs Auslandsstudium?

Für Auslandsaufenthalte in der EU und außerhalb der EU gelten verschiedene Regelungen fürs BAföG. Das Auslandsstudium muss in der Regel mindestens sechs Monate dauern. Innerhalb der EU und in der Schweiz wird die Ausbildung auch gefördert, wenn sie komplett dort gemacht wird. Es gibt sogar Zuschläge für Studiengebühren, die nachweislich nötig sind und für Reisekosten zum Studienort und zurück. Die Studiengebühren müssen vom Studierenden nicht zurückgezahlt werden und die anderen Zuschlägen werden wie bei der Förderung in Deutschland zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss angesehen.